Wie lange bekommt man Kindergeld? Altersgrenzen im Überblick

Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag des Kindes gezahlt, und zwar für jedes Kind ohne weitere Bedingungen. Darüber hinaus können Eltern das Kindergeld unter bestimmten Voraussetzungen länger erhalten, längstens bis zum 25. Geburtstag. Bei einer Behinderung ist die Zahlung sogar ohne Altersgrenze möglich.

Die folgende Übersicht zeigt, bis zu welchem Alter Kindergeld gezahlt wird und welche Voraussetzungen dabei gelten.

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Kindergeld
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bis 18 Jahre

alle Kinder, ohne Bedingungen

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bis 21 Jahre

Kinder, die arbeitslos und arbeitsuchend gemeldet sind

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bis 25 Jahre

Kinder in Ausbildung, Studium, Übergangszeit oder Freiwilligendienst

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ohne ∞ Altersgrenze

Kinder mit einer Behinderung, die vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist

Hinweis: Diese Seite ist ein unabhängiges Informationsangebot und nicht die Familienkasse oder die Bundesagentur für Arbeit. Alle Angaben beruhen auf den gesetzlichen Regelungen (Paragraf 32 EStG) und den Informationen der Bundesagentur für Arbeit.

Kindergeld bis 18 Jahre: der Regelfall

Wie lange bekommt man Kindergeld? Kindergeld bis 18 Jahre: der Regelfall

Bis zum 18. Geburtstag Ihres Kindes erhalten Sie Kindergeld in jedem Fall, ohne dass besondere Voraussetzungen erfüllt sein müssen. Es spielt dabei keine Rolle, ob Ihr Kind zur Schule geht, eine Ausbildung macht oder noch nicht in Ausbildung ist.

In dieser Zeit müssen Sie der Familienkasse auch keine Nachweise über die Beschäftigung Ihres Kindes vorlegen. Erst ab dem 18. Geburtstag ändert sich das, denn dann ist der Anspruch an zusätzliche Voraussetzungen geknüpft. Den genauen monatlichen Auszahlungstermin für Ihre Endziffer finden Sie im Kindergeld-Rechner

Kindergeld bis 21 Jahre bei Arbeitslosigkeit

Ist Ihr volljähriges Kind arbeitslos, können Sie bis zum 21. Geburtstag weiterhin Kindergeld erhalten. Voraussetzung ist, dass Ihr Kind bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter als arbeitsuchend gemeldet ist und keinen Arbeitsplatz hat.

Kindergeld bis 21 Jahre bei Arbeitslosigkeit

Diese Regelung greift vor allem in der Zeit nach einer abgeschlossenen Ausbildung, wenn Ihr Kind noch keine Stelle gefunden hat. Ein Minijob steht dem Anspruch dabei nicht entgegen. Sobald Ihr Kind eine Arbeit aufnimmt oder das 21. Lebensjahr vollendet, endet die Zahlung.

Kindergeld bis 25 Jahre bei Ausbildung und Studium

Nach dem 18. Geburtstag zahlt die Familienkasse das Kindergeld bis längstens zum 25. Geburtstag weiter, wenn sich Ihr Kind noch in einer Ausbildung befindet. Der Anspruch endet, sobald die erste Berufsausbildung abgeschlossen ist oder das Kind das 25. Lebensjahr vollendet, je nachdem, was zuerst eintritt.

Kindergeld bis 25 ist in folgenden Situationen möglich:

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Ausbildung

Während einer schulischen oder betrieblichen Berufsausbildung besteht Anspruch auf Kindergeld. Ein Nebenjob ist während der ersten Ausbildung unbegrenzt erlaubt und wirkt sich nicht auf den Anspruch aus.

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Studium

Auch während eines Studiums wird Kindergeld bis zum 25. Geburtstag gezahlt. Das gilt für das Erststudium ebenso wie für ein Masterstudium, das direkt auf den Bachelor aufbaut.

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Übergangszeit

Zwischen zwei Ausbildungsabschnitten, etwa zwischen Schulabschluss und Studienbeginn, bleibt der Anspruch bestehen. Diese Übergangszeit darf jedoch höchstens vier Monate dauern.

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Freiwilligendienst

Leistet Ihr Kind einen anerkannten Freiwilligendienst, zum Beispiel ein freiwilliges soziales Jahr (FSJ), ein freiwilliges ökologisches Jahr (FÖJ) oder den Bundesfreiwilligendienst, besteht ebenfalls Anspruch auf Kindergeld.

Hinweis: Nach einer abgeschlossenen ersten Ausbildung gelten strengere Regeln. Macht Ihr Kind eine zweite Ausbildung, darf es neben der Ausbildung höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit der Anspruch bestehen bleibt. Ausnahmen gelten für einen Minijob oder ein Ausbildungsdienstverhältnis.

Kindergeld ohne Altersgrenze bei einer Behinderung

Kindergeld ohne Altersgrenze bei einer Behinderung - Wie lange bekommt man Kindergeld

Für Kinder mit einer Behinderung können Eltern Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus erhalten, und zwar ohne zeitliche Begrenzung. Voraussetzung ist, dass das Kind sich wegen seiner körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht selbst unterhalten kann.

Entscheidend ist dabei ein wichtiger Punkt: Die Behinderung muss vor dem 25. Geburtstag eingetreten sein. Ist diese Bedingung erfüllt, besteht der Anspruch auf Kindergeld dauerhaft, unabhängig vom Alter des Kindes.

Wann genau endet das Kindergeld?

Das Kindergeld endet nicht automatisch am Geburtstag selbst, sondern zu einem klar geregelten Zeitpunkt. Wann genau die Zahlung ausläuft, hängt vom jeweiligen Grund ab.

Beim Erreichen der Altersgrenze

Wird Ihr Kind 18, 21 oder 25 Jahre alt, endet der Anspruch mit dem Ablauf des Monats, in dem der Geburtstag liegt. Das Kindergeld wird also für den gesamten Geburtstagsmonat noch gezahlt. Den genauen Tag im Geburtstagsmonat sehen Sie in unserem Endziffer-Rechner.

Beim Abschluss der Ausbildung

Schließt Ihr Kind seine Ausbildung oder sein Studium vor dem 25. Geburtstag ab, endet das Kindergeld mit dem Ende der Ausbildung. Maßgeblich ist dabei in der Regel das offizielle Ausbildungsende oder die Bekanntgabe der Prüfungsergebnisse, je nachdem, was zutrifft.

Sobald sich an der Situation Ihres Kindes etwas ändert, sollten Sie die Familienkasse informieren. Das gilt zum Beispiel, wenn Ihr Kind die Ausbildung abbricht oder vorzeitig beendet.

Kindergeld bis 25 oder bis 27? Die häufige Verwechslung

Viele Eltern fragen sich, ob es Kindergeld bis zum 27. Geburtstag gibt. Die klare Antwort lautet: Nein. Die Altersgrenze für das Kindergeld liegt heute bei 25 Jahren, nicht bei 27.

Die Verwechslung hat einen historischen Grund. Bis Ende 2006 wurde das Kindergeld tatsächlich bis zum 27. Geburtstag gezahlt. Diese Grenze wurde jedoch schrittweise auf das 25. Lebensjahr gesenkt. Seitdem gilt für alle Kinder in Ausbildung oder Studium die Altersgrenze von 25 Jahren.

Eine Ausnahme von dieser Grenze gibt es nur bei einer Behinderung. Dann kann Kindergeld auch über das 25. Lebensjahr hinaus gezahlt werden, sofern die Behinderung vor dem 25. Geburtstag eingetreten ist.

Kindergeld rückwirkend: nur für sechs Monate

Haben Sie Kindergeld nicht rechtzeitig beantragt, können Sie es nur begrenzt rückwirkend erhalten. Die Familienkasse zahlt das Kindergeld höchstens für die letzten sechs Monate vor Eingang des Antrags aus. Diese Frist gilt seit 2018 und ersetzt die frühere Regelung, nach der eine Nachzahlung für bis zu vier Jahre möglich war.

Aus diesem Grund lohnt es sich, den Kindergeldantrag möglichst früh zu stellen, am besten direkt nach der Geburt oder sobald die Voraussetzungen erfüllt sind.

Sobald der Antrag bewilligt ist, richtet sich Ihr monatlicher Auszahlungstermin nach der Endziffer Ihrer Kindergeldnummer. Mehr dazu auf unserer Startseite.

Häufige Fragen zur Dauer des Kindergeldes

Ja. Das Kindergeld wird für den gesamten Monat gezahlt, in dem Ihr Kind 25 Jahre alt wird. Erst mit dem Ablauf dieses Monats endet der Anspruch.

Ja. Ob Ihr Kind zu Hause wohnt oder ausgezogen ist, spielt für den Kindergeldanspruch keine Rolle. Entscheidend ist allein, ob die Voraussetzungen wie Alter und Ausbildung erfüllt sind.

Ja. Während eines Studiums besteht Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Geburtstag. Ein Nebenjob ist im Erststudium unbegrenzt erlaubt.

Während der ersten Berufsausbildung gibt es keine Verdienstgrenze. Erst bei einer zweiten Ausbildung darf Ihr Kind höchstens 20 Stunden pro Woche arbeiten, damit der Anspruch bestehen bleibt.

Nein. Das Kindergeld beträgt 2026 für jedes Kind einheitlich 259 Euro pro Monat, unabhängig von der Anzahl der Kinder.

Ja. Auch wenn Ihr volljähriges Kind heiratet, besteht der Anspruch auf Kindergeld weiter, solange es sich in der Erstausbildung befindet und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

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